Hemmschwellen auch durch Videodolmetschung gesenkt
Seit dem 1. September 2023 werden im Potsdamer Frauenhaus keine Nutzungsentgelte mehr erhoben. Bis dahin mussten Bewohnerinnen je Tag einen Eigentanteil von sieben Euro für Erwachsene und drei Euro für Kinder entrichten; in Härtefällen wurden die Beiträge durch einen Nothilfefonds der Landeshauptstadt aufgefangen. Der Eigenanteil war notwendig, weil die öffentliche Förderung durch Land, Kommune und Landkreis die Kosten nicht vollständig gedeckt hatte.
Zum Jahresbeginn kündigte das Ministerium eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Frauenhäuser im Land an, die u.a. einen Verzicht auf die Nutzungsentgelte ermöglichen sollten. Insgesamt eine Million Euro mehr an Landesmitteln sollen 2023 in die Finanzierung von Frauenhäusern fließen. Das Potsdamer Frauenhaus kann nun auf die Entgelte verzichten und damit eine Hemmschwelle zur Nutzung des Frauenhauses ausräumen.
Eine weitere Verbesserung hat sich seit dem 1. Juli 2023 ergeben. Mit dem Projekt „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ können das Frauenhaus und die Beratungsstelle auf kostenfreie Dolmetschung zurückgreifen. Das Land ermöglicht die Dolmetschung außerdem für Ämter, Krankenhäuser, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen, Gemeinschaftsunterkünfte und andere soziale und medizinische Einrichtungen.
Sowohl die entgeltfreie Nutzung als auch Möglichkeiten der Dolmetschung entsprechen den Vorgaben der Istanbul Konvention, die einen möglichst barrierearmen Zugang zu Schutz, Hilfe und Beratung vorsieht.