Verleihung des Hexenbesens an die Frauen vom Bereitschaftsdienst des Frauenhauses
Ein Hexenbesen für mutige Frauen!
Am 29. April verliehen wir – unter dem gebotenen Sicherheitsabstand – unseren Hexenbesen an die Frauen vom Bereitschaftsdienst des Frauenhauses.
Die vier Frauen betreuen an Wochenenden und Feiertagen, Tag wie Nacht, ehrenamtlich das Frauenhaus und sind damit eine enorme Entlastung für die angestellten Sozialarbeiterinnen. Sie übernehmen seit vielen Jahren die Bereitschaft: die „dienstälteste“ Ehrenamtliche begann im Oktober 2003 ihr Ehrenamt und engagiert sich damit seit über 16 Jahren für das Frauenhaus. Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist dieses ehrenamtliche Engagement nicht hoch genug zu würdigen.
Der Bereitschaftsdienst ist mit großer Verantwortung verbunden. Alle Frauen sind daher im Bereich Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit ausgebildet. Sie organisieren die Notaufnahme von schutzsuchenden Frauen und Kindern, stehen der Polizei für Anfragen zur Verfügung, leisten telefonische Beratung und vermitteln gegebenenfalls Betroffene an andere Hilfeeinrichtungen. Die Ehrenamtlichen stehen in ihrer Bereitschaftszeit außerdem den Bewohnerinnen des Frauenhauses bei persönlichen Krisen zur Seite.
Neben der Ehrung der vier Frauen haben wir mit der Verleihung des Hexenbesens auf die angespannte Personalsituation von Frauenhäusern aufmerksam gemacht. Ohne die Unterstützung von Ehrenamtlichen wäre die Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit des Schutzangebotes für Opfer von häuslicher Gewalt nur schwer umzusetzen. Gerade in diesen Zeiten wird deutlich, wie dünn die Personaldecke nicht nur im Potsdamer Frauenhaus ist und wie schwerwiegend personelle Ausfälle sein können. Die finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser erlaubt es kaum, ausreichend Stellen zu schaffen, um die Sozialarbeiterinnen zu entlasten und zugleich auch die Versorgung an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten
Für das Frauenhaus gibt es außerdem keine Planungssicherheit. Jährlich müssen neue Förderanträge gestellt werden, denn die Finanzierung des Frauenhauses gehört zu den freiwilligen Leistungen der Kommune. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt dagegen würde für die Schutzsuchenden langfristige Verlässlichkeit schaffen und ihnen eine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung ermöglichen.